Gutachten wegen Straftaten, hier positiv

Gutachten aufgrund verschiedener Straftaten

MPU- Gutachten können durch die Straßenverkehrsbehörde auch angeordnet werden, wenn diese Zweifel an der charakterlichen Eignungsfähigkeit des Kandidaten hat, am Straßenverkehr straffrei teilzunehmen.

Daher lautet die Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde, bzw. der Führerscheinstelle an die Gutachterin wie folgt:“ Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte künftig Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Fahreignung begehen wird?“

Folgende Straftaten lagen hier dem Sachverhalt zugrunde:
1) 2007, rechts sieht die Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs
2) 2007, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h
3) 2008, Trunkenheitsfahrt mit 1,22 Promille mit Verkehrsunfall Flucht
4) 2008, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h um 40 km/h
5) 2009 Fahren ohne Fahrerlaubnis
6) 2009 Fahren ohne Fahrerlaubnis
7) 2009 Fahren ohne Fahrerlaubnis
8) 2010 Fahren ohne Fahrerlaubnis
9) 2010 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beim Kandidaten wurden die medizinischen Testverfahren, wie der Linien- Labyrinth- Test, ein Konzentrationstest usw. problemlos durchgeführt.
Wichtig war natürlich das verkehrspsychologische Gespräch, welches sich sodann anschloss. Dieses Gespräch dauerte 40 Minuten.

Hier ein Auszug aus dem Gespräch:

Zunächst konnte der Kandidat verneinen, dass im Moment der Begutachtung verkehrs- oder strafrechtliche Verfahren gegen ihn anhängig waren.
Sodann wurde er zu seiner persönlichen und beruflichen Situation befragt. Ebenso wurde er zu seinen Freizeitaktivitäten befragt.

Dann wurde er darüber befragt ob er eine Vorstellung habe, warum die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an seiner Fahreignung habe. Diese Frage konnte er dahingehend beantworten dass, wie oben dargestellt eine Menge Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr durch ihn begangen wurden. Es sei halt schwierig für ihn gewesen, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wichtige Termine wahrnehmen zu können und er sei trotzdem mit dem Auto gefahren.
Ganz klar beantwortete er die Frage, ob er bei Fahrtantritt gewusst habe, dass eine Fahrt ohne Fahrer-laubnis ein Rechtsbruch sei dahingehend, dass ihm dieses völlig klar gewesen wäre.
Auch konnte der Kandidat ganz deutlich klarstellen, dass er auf jeden Fall andere Verkehrsteilnehmer sehr stark gefährdet habe.

Der Kandidat wurde dann dahingehend befragt, dass er laut Akte in seiner Vergangenheit fünfmal durch Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen wäre. Dann wurde er gefragt ob er häufiger, als aktenkundig bekannt, ohne Fahrerlaubnis gefahren sei.
Diese Frage beantwortete er sehr ehrlich mit „Ja“.

Auch die Frage, warum ihm ein Befolgen der Regeln in der Vergangenheit nicht immer möglich gewesen sei beantwortete er dahingehend, dass er seine eigenen Interessen über die Interessen der Allgemeinheit gestellt habe.

Insgesamt ergab die Diagnose bei dem Kandidaten eine positive Prognose. Es ergaben sich keine Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Verwertbarkeit der erhobenen Befunde.
Der Kandidat zeigte sich genügend kooperativ, so das die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Hintergrundinformationen enthalten waren. Die Angaben waren in diesem Bezug
auch in sich weitgehend widerspruchsfrei und es ergaben sich keine unauflösbaren Widersprüche zu Aktenlage.

Der Kandidat erfüllte folgende Bedingungen:
-Die inneren und äußeren Bedingungen, die das bisherige problematische Verhalten aufrechterhalten haben, ließen sich grundsätzlich verändern. Insbesondere wurde kein durchgängiger Opfer Standpunkt eingenommen.
-Die Notwendigkeit zur Veränderung wird nicht nur außerhalb der eigenen Person gesehen.
-Die Problematik des eigenen Verhaltens wurde erkannt und kritisch bewertet. Das fehlerhafte des eigenen Verhaltens konnte benannt werden und einem angemessenen Alternativverhalten gegenüber gestellt werden.
-Die Notwendigkeit regelkonformen und partnerschaftlichen Verhaltens im Straßenverkehr wurde eingesehen. Eine angemessene Aufarbeitung der inneren Bedingungen, die für das frühere Verhalten
im Straßenverkehr verantwortlich waren, konnte durch den Kandidaten dargestellt werden.
-Berufliche, finanzielle oder soziale Bedingungen, die früheres Verhalten eventuell mit verursacht haben, wurden in ihrer Bedeutung erkannt und haben sich in einem positiven Sinn verändert, bzw. an Einfluss verloren.
-Es bestanden konkrete und als tragfähig einzuschätzen Vorsätze zur Fahrtvorbereitung, zum Fahrtverlauf oder zum Umgang mit kritischen Situationen, so das für die Zukunft ein Situation-
und sicherheitsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten war.

Insgesamt konnte die Frage der Verkehrsbehörde dahingehend beantwortet werden, dass zukünftig nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der Kandidat Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen begeht.