Gutachten- Ein Beispiel

Im Folgenden wird hier ein Beispiel einer Begutachtung dargestellt bei einem Betroffenen, der wegen eines früheren Arzneimittel- und Drogenmissbrauchs ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat.

Der Betroffene hat die Begutachtung erfolgreich absolviert.

Zunächst wurde der Anlass der Fragestellung der Untersuchung dem Betroffenen erläutert. Insbesondere wurde die Frage erläutert, ob insbesondere nicht mehr zu erwarten sei, dass der Betroffene ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen führen wird.

Dann wurde ein Überblick über die Vorgeschichte aus der Führerscheinakte mit dem Betroffenen erläutert. Jedes einzelnen Delikte wurde vorgestellt.

Dann wurden die Eignungszweifel und Voraussetzungen für eine günstige Prognose dargelegt. Anschließend wurden die medizinischen Untersuchungsbefunde, Reaktions- und Konzentrationstestsdargelegt. Dann hat der Betroffene seine Nachweise über seine Abstinenzzeit von einem Jahr vorgelegt.

Es wurde das psychologische Untersuchungsgespräch wiedergegeben, wobei die Äußerungen des Betroffenen während des Gesprächs sinngemäß zusammengefasst, bzw. teilweise auch wörtlich mit dem Computer mitgeschrieben und am Schluss ausgedruckt wurden. Diesen Ausdruck konnte der Betroffene durchlesen und eventuell korrigieren. Dabei wurden dann die Korrekturen in den Text übernommen und dabei durch Durchstreichen, bzw. durch kursive Schreibweise kenntlich gemacht.

Das Gespräch begann um 10:10 Uhr.

Der Betroffene wurde über die Notwendigkeit von Offenheit sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Untersuchungsgesprächs informiert. Außerdem wurde der Betroffene auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen. Der Betroffene legte der Untersuchungsperson eine Bescheinigung über den Besuch eines Intensivkurses bei einer Diplom-Psychologen vor.

Zuerst wurden dann vom Betroffenen Angaben zur beruflichen und privaten Situation gemacht. Hier ging es um eine kurze Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs, ob man in einer festen Beziehung leben würde oder verheiratet sei und ob man Kinder habe. Ferner wurden Freizeit-beschäftigungen und andere Interessen erörtert.

Sodann begann die eigentliche Untersuchung mit der momentan typischen Frage, was denn der Betroffene bei der Untersuchung deutlich machen wolle. Hier sollte der Betroffene kurz referieren, ob er den Sinn und Zweck einer MPU- Untersuchung verstanden habe und in wieweit er an sich in der Vergangenheit gearbeitet habe, um Probleme darstellen zu können und deren Veränderungen aufzuzeigen.

Es wurde konkret nach seinem Drogenkonsum gefragt. Hier wurde erörtert, ab wann erstmals Drogen konsumiert wurden und wie sich der Konsum entwickelt habe. Auch wurde nachgefragt, ob zusätzlich Alkohol getrunken worden sei und wie der Alkoholkonsum sich entwickelt habe.

Dann gab es eine Kernfrage dahingehend, warum generell Drogen konsumiert wurden. Der Betroffene sollte bei dieser Gelegenheit auch erörtern, wie er selbst seinen Drogenkonsum bewerten würde. Auch sollte er darstellen können in wieweit sein Drogenkonsum sich auf sein Leben ausgewirkt hätte und ob er Probleme gehabt hätte, den Konsum von Drogen und das Führen eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu trennen. Dann wurden nochmals die einzelnen Delikte aus der Vergangenheit örtlich und zeitlich erörtert. Hier sollte der Betroffene genau erzählen, wie es zu der Fahrt unter Drogen gekommen sei. Dann musste der Betroffene erörtern warum er auf Drogen verzichtet habe und was sich seit seinem Drogenverzicht verändert habe und wie er heute mit Problemen umgehen würde. Es wurden Rückfallgefahren erörtert und er sollte darstellen, wenn er entgegen seines Vorsatzes doch wieder Drogen genommen hätte, was er sofort unternehmen könne.

Das Ende des Gesprächs war dann um 10:41 Uhr. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der Betroffene trotz des früheren Arzneimittel- und Drogenmissbrauchs ein Kraftfahrzeug sicher führen könne.  Es ist nicht mehr zu erwarten gewesen, dass der Betroffene ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen führen wird.

Das Gutachten war demnach positiv für den Betroffenen und in einem Gespräch mit unserem Institut konnte er nochmals darlegen, dass alle an ihn gestellten Fragen ihm nicht unbekannt vorgekommen sind.

Wenn Sie zu dem oben genannten Gutachten noch Fragen haben, rufen Sie uns an: 04221 915344